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Donnerstag, 22. Juli 2021

Westjordanland: jüdisches Erbe oder palästinensische Scholle?

 

Zum legalen Status der Besetzten Gebiete. Überarbeitete Fassung vom 8/21

 

Wo findet sich das erste rechtlich relevante Dokument?

"Und an dem Tag schloss der Herr einen Bund mit Abraham und sagte deinem Samen gab ich dies Land vom Fluss Ägyptens bis zum grossen Fluss, dem Euphrat." Moses 1, 15, Vers 18.
"Und ich werde deine Grenzen setzen vom Roten Meer bis zum Meer der Philister und von der Wüste bis zum Fluß denn ich werde in eure Hand die Bewohner des Landes geben und ihr sollt sie vertreiben von eurem Angesicht" Moses 2, 23, Vers 31
Für manch nationalreligiösen Siedler und manch notorischen Israelkritiker mögen diese Jahrtausendealten Versprechungen sehr relevant sein, da sie allerdings ohne Zeitangabe gemacht worden sind lassen wir das Alte Testament mal außen vor.
Es ist auch gar nicht nötig tausende von Jahren zurück zu gehen, denn 1920 wurde das Mandatssystem vom Völkerbund verabschiedet. Die Balfour Deklaration von 1917 war ein Bestandteil davon. Es ist von
"the historical connection of the Jewish people with Palestine" und die "grounds for constituting their national home in that country." die Rede. Artikel 6 spricht sogar von "encouraged close settlement by Jews on the land," was natürlich auch das Westjordanland = WJL einschloss. Es sollte eine Heimstatt für das Jüdische Volk geschaffen werden wobei die Rechte der bereits im Gebiet lebenden Bewohner berücksichtigt werden sollten. Juden sollten überall dort siedeln konnten wo sie die Interessen der Araber nicht einschränkten. Der ehemalige Souverän, das Ottomanische Reich existierte nicht mehr, und sein Nachfolger die Türkei hatte, laut Artikel 132 des Vertrags von Sevres, jede Entscheidung zu akzeptieren. 1922 wurde das Mandat an Großbritannien vergeben um diesem Landstrich auf die Beine zu helfen.

Briten beim Erhalt von Ruhe und Ordnung in Haifa

 

Unter Ausnutzung einer Klausel im Mandat wurden 77%, einschließlich 1760 QKm landwirtschaftlicher Anbaufläche, von den Briten abgetrennt. Es war der ganze Teil östlich des Jordans um so das Hashemitische Königreich - das heutige Jordanien, zu schaffen. Juden waren aus diesem neugegründeten Staat Transjordanien ausgeschlossen.

Ist Israel dank des Teilungsplans entstanden?

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde der Völkerbund von der UN abgelöst in dessen Charta ausdrücklich von der Beibehaltung der bereits existierenden Mandate die Rede ist. Sonst wäre ja auch das Britische Mandat von 1945 bis 1948 garnicht möglich gewesen.
Der Teilungsplan in Form von Resolution 181 ist so relevant nicht, denn die Arabische Seite lehnte ihn nicht nur ab, sondern griff das neugegründete Israel an. Man kann ihn aber als nochmalige Anerkennung der internationalen Staatengemeinschaft auf das natürliche und historische Recht des Jüdischen Volkes sehen sich in Palästina niederzulassen. Israels Aufnahme in die UN wurde mit ihm und mit Resolution 194 verbunden.

Die "Yedioth Achronot" am Tag der Unabhängigkeitserklärung

Israel ist aber nicht Ergebnis dieses Plans, sondern (wie übrigens die meisten Staaten auf der Welt) durch die Erklärung der eigenen Unabhängigkeit, die Verteidigung mit Waffengewalt gegen die Angriffe anderer Staaten und die Einrichtung einer geordneten Verwaltung in dem Gebiet daß unter stabiler eigener Kontrolle stand. Die Formulierung der Unabhängigkeitserklärung war mit der UN abgestimmt.  

 Man kann Israel vorwerfen daß es in ihr unterließ seine eigenen Grenzen zu definieren, man kann aber auch argumentieren daß der Ausbruch eines Krieges vorhersehbar war, in dessen Folge dann die Grenzen mit Gewalt (von allen beteiligten) festgelegt wurden. Tatsache ist das Israel in seiner aus dem Unabhängigkeitskrieg hervorgeganenen Form, die sich vom Teilungsplan unterschied, anerkannt wurde.

Gaza Streifen, Israel, Westjordanland - wo ist der Unterschied?

Nach internationalem Recht entstand nach Abzug der Briten ein Souveränitätsvakuum. Die Annektion des WJL, die Jordanien 1951 vollzog, wurde nur von Grossbritannien und Pakistan anerkannt. Keine anderen Europäischen Staaten und auch keine Arabischen. Israel war bis dahin von 42 Staaten anerkannt worden.
Auf den ersten Blick sieht es gleich aus:
Jordanier und Israelis besetzen in Folge von Kriegen dasselbe Gebiet. Der Unterschied liegt darin das die Jordanier ein benachbartes Gebiet besetzt haben was im Wiederspruch zur UN Charta steht, während wir das Gebiet besetzt haben von dem aus wir angegriffen wurden. 

Besetzung von Territorium ist möglich wenn es zur Selbstverteidigung nötig ist. 

Wäre dies nicht so dann könnte jeder Agressor unbeschadet einen Angriff starten, in der Gewissheit selbst nach einem verlorenen Krieg sein Territorium zurückzubekommen. Man könnte von einem Angriff also nur gewinnen, nicht verlieren. Ein solcher Zustand wäre absurd. Als Bedingung für den Rückzug kann der angegriffene Staat verlangen daß Vorkehrungen getroffen werden damit dieses Gebiet nie mehr eine Bedrohung darstellt die wieder einen Akt der Selbstverteidigung bedingen würde. Das Internationale Recht erkennt an daß ein angegriffener Staat erobertes Land von einem angreifenden Land solange besetzt halten kann bis ein Friedensvertrag ausgehandelt ist.

Ägypten seinerseits betrachtete den Gaza Streifen nicht als Ägyptisches Hoheitsgebiet sondern als militärisches Sperrgebiet ohne irgendeine Form von Sebstbestimmung für seine Bewohner. Die hatten nicht mal ein Anrecht auf die Ägyptische Staatsbürgerschaft. 

Bis Heute ist die Lage der Palästinenser in Syrien, Libanon und Kuwait nicht viel besser.

Israel greift an und soll trotzdem im Recht sein?

Im Mai 1967 sandte der Ägyptische Präsident Nasser seine Truppen in den Sinai und konzentrierte sie entlang der Israelischen Grenze, nachdem er UN Truppen aufgefordert hatte das Gebiet zu räumen. Gleichzeitig sammelten sich Syrische Truppen in den Golanhöhen. Der Suezkanal wurde für Israelische Schiffe gesperrt und der Hafen von Eilat blockiert. Jordanien, Algerien, Irak, Kuweit und Saudi-Arabien sendeten Truppen.
Wie schon beim Unabhängigkeitskrieg greift wieder das internationale Recht und auch Artikel 51 der UN Charta (Recht auf Selbstverteidigung) denn all dies reicht als casus belli – ein Vorgang der den Ausbruch eines Krieges rechtfertigt. Dieser Umstand ist wichtig denn Israel griff an um der, oder besser den Gegenseiten zuvorzukommen. Ein Verteidigungskrieg war geplant um die Grenzen zu sichern, es lief aber besser als erwartet. Um den Vorgang zu stoppen kam die Resolution 242 vom UN Sicherheitsrat.


Resolution 242, Grenze oder sinnvolle Abgrenzung?

Es ist in der Resolution nicht nur von Rückzug die Rede, sondern auch vom Recht jeden Staates in dem Gebiet in Frieden, frei von Gewaltakten, in sicheren annerkannten Grenzen zu leben. Dies ist natürlich an beide Seiten gerichtet.
"...the establishment of a just and lasting peace in the Middle East which should include the application of both the following principles:
(i) Withdrawal of Israel armed forces from territories occupied in the recent conflict;
(ii) Termination of all claims or states of belligerency"

Was die Forderung nach Rückzug angeht gibt es eine bemerkenswerte Unterlassung – die Wörter „all“ und „the“ fehlen. In zwei meiner Quellen sagen Zeitzeugen es sei nicht darum gegangen daß Israel alle besetzten Gebiete räumt sondern dass besetzte Gebiete geräumt werden, aber nicht unbedingt bis auf den letzten Quadratmeter. „secure and recognized boundaries“ kann als Aufforderung zu Verhandlungen mit Grenzkorrekturen verstanden werden.
Der seinerzeit amtierende US Präsident Johnson soll dazu in einer Ansprache am 10,9,67 gesagt haben:
"Es ist jedenfalls klar daß eine Rückkehr zum Stand vom 4.6.67 keinen Frieden bringen wird. Es müssen sichere und anerkannte Grenzen geschaffen werden."

Im Juni 1967 wurde vom Vorsitzenden der Vereinigten Stabschefs der US Streitkräfte, Earle Wheeler ein Plan vorgelegt der Israels Mindestsicherheitsbedürfnisse zusammenstellen sollte. Präsident Johnson und UN Botschafter Goldberg waren einer Meinung daß er im Einklang mit der Resolution 242 steht. Dem Plan zufolge sollten die Golan Höhen und etwa zweidrittel des WJL in Israelischer Hand bleiben. Das entspricht ziemlich genau dem heutigen Zustand.
Zusammengefasst: die Resolution strebt also eine dauerhafte Lösung mit sicheren Grenzen und eine Beendigung aller Forderungen an. Mit einem völligen Rückzug sind sichere Grenzen nicht machbar denn wir haben es mit einem Hügelland, mitten in einem schmalen, dichtbesiedelten flachen Küstenstreifen zu tun.

Die Flüchtlingsfrage

In der Resolution 242 ist auch von der notwendigen Lösung der Flüchtlingsfrage die Rede – die Laut UN insgesamt 711.000 geflüchteten Palästinenser werden nicht namentlich erwähnt, es können darunter also auch zumindest ein Teil der 820.000 Juden fallen die aus den Arabischen Ländern oft unfreiwillig ins Land kamen. Ich formuliere das so umständlich weil nicht alle diese Länder ihre Juden vertrieben haben.
Man kann aber argumentieren dass hier eigendlich ein Bevölkerungsaustausch stattgefunden hat, 

Nehmen wir mal an alle Palästinenser in den Arabischen Staaten (4,1Mill.) wollen zurück, wir haben nichts dagegen und der Rest (0,91Mill.) bleibt lieber in Amerika und Europa. 

Alle Rückkehrer kommen ins WJL. Zu den 2,7 Mill. Palästinenser hier gesellen sich also weitere 4,1Mill. , insgesamt 6,8 Mill.
Und nun zu den Fragen:
Woher kommt das Geld um die nicht Rückkehrwilligen 910.000 zu entschädigen?
Wer und wie wird die Sicherheit der 7.25 Mill. Jüdischen Israelis, ihren 1,75 Mill. Arabischen Nachbarn und den 6,8 + 2 Mill. Palästinensischen Nachbarn auf der anderen Strassenseite garantiert?

Kann ein Land in Wüstenrandlage 17.8 Mill. Menschen ernähren? Dies bei einem Bevölkerungswachstum von zwischen 2 - 3% jährlich.


Klipp und Klar, oder Sonderfall?

Resolution 242 fordert zur Lösung des Problems durch Friedensverhandlungen auf. 

Die kathegorische Absage der Arabischen Seite – die drei "nein" auf der Konferenz der Arabischen Liga 1967 in Khartoum, verzögerten diesen Vorgang. Dann kamen die Friedensverhandlungen mit jenen von denen das Gebiet erobert wurde - den Jordaniern. Die haben aber ihren Anspruch auf das Gebiet 1988 an die PLO abgetreten. 

Wir haben also hier einen Sonderfall mit drei beteiligten Parteien: B besetzt Gebiet dass von A bewohnt wird, welches dann aber B von C abgerungen wird. B verzichtet dann auf seine illegitimen Ansprüche auf das Gebiet und nun muß sich C mit A auseinandersetzen. Wie schon vorher bemerkt kann der angegriffene Staat als Bedingung für den Rückzug verlangen daß Vorkehrungen getroffen werden damit dieses Gebiet nie mehr eine Bedrohung darstellt. Dafür muß aber A in der Lage sein dies sicherzustellen. Israel ist nun in der besonderen Situation ist daß es sich seinen Verhandlungspartner der diese Verantwortung übernehmen kann, erstmal heranziehen muß.

Trizonesien

1993 wurden die Osloer Verträge mit der PLO unterzeichnet, die als alleinige Vertretung der Palästinenser anerkannt wurde. Damit wurde auch die PA = Palestinian Authority eingerichtet.
1995 wurde das WJL infolge der Verträge in drei unzusammenhängende Zonen aufgeteilt. In allen hat das Israelische Militär die Souveranität.
· Zone A: alle Palästinensischen Städte, die meisten Dörfer und etwas Land drumherum werden von der PA selbst verwaltet, Israelisches Militär nur in bestimmten Fällen, keine Israelischen Zivilisten.
· Zone B: einige Dörfer, einige Felder, von der PA verwaltet, Israelisches Militär, keine Israelischen Zivilisten.
· Zone C: (62% der Fläche) sollte größtenteils schrittweise der PA übergeben werden, der Prozess blieb jedoch stecken. Militär und Zivilverwaltung teilen sich die Verantwortung. Letztere ist für die Infrastruktur zuständig und stimmt sich mit der PA ab. Alle Städte und Dörfer die Siedlungen genannt werden, Israelisches Militär und natürlich auch Siedler finden sich hier. Palästinenser können nach vorheriger Kontrolle in diese Zone hinein um dort zu arbeiten. Da die Flächen der beiden anderen Zonen immer in diese Zone eingebettet sind, kann die Bewegungsfreiheit der Palästinenser vom Israelischen Militär eingeschränkt werden.

Seither leben 60% der Palästinenser unter eigener Jurisdiction. Der Rest lebt in Dörfern oder Flüchtlingslagern wo die PA für alles ausser der Sicherheit verantwortlich ist. Nur ein paar zehntausende Palästinenser leben in Gebieten unter voller Israelischer Kontrolle und auch hier übt die PA die funktionelle Jurisdiction über sie aus.

 

Die Vierte Genfer Konventions Keule.

Ich höre in meinem inneren Ohr wie mich nun die Pro-Palästinensischen Protagonisten und Israelkritiker anschreien: 4te Genfer Konvention, Artikel 49!
"The Occupying Power shall not deport or transfer parts of its own civilian population into the territory it occupies."

Hier stellt sich die Frage was mit  "deport or transfer" gemeint ist, denn die 560.000 Israelis die in den besetzten Gebieten wohnen sind freiwillig gekommen.
Auswirkung bei Beachtung: die Hauptstadt Jerusalem müßte mit einem 6 x 20 Km schmalen Korridor auskommen. Das von den Jordaniern zerstörte Jüdische Viertel in der Jerusalemer Altstadt, in dem nachweislich seit etwa 2700 Jahren Juden gelebt haben, könnte bis Heute nicht wieder aufgebaut werden. Und wie würde der Zugang zur Klagemauer geregelt werden? Nachdem die Jordanier nur einer kleinen Gruppe von Orthodoxen und nur am am Busstag das Gebet dort erlaubten, wäre man heutzutage etwa von der Genehmigung der PA abhängig?
Man stelle sich vor, nach der Wiedervereinigüng dürften in Berlin keine Änderungen vorgenommen werden da die DDR in die BRD einverleibt worden ist, ohne wie vorgesehen eine neue Verfassung zu erarbeiten und die Internationale Gemeinschaft dies moniert. Hier prallen eine Buchstabengetreue Auslegung mit Gesundem Menschenverstand wie auch korrekter historischer und funktioneller Einordnung aufeinander.

Offizieller Israelischer Standpunkt

Die Israelischen Regierungen sehen das WJL als ehemaliges Mandatsgebiet an, welches noch nicht formell einem Staat zugesprochen wurde, daher ist das Gebiet nicht besetzt und da die Genfer Konvention sich nur auf Aktionen von Staaten auf dem Gebiet anderer Staaten bezieht, gilt sie hier nicht und demnach ist Israel auch kein erobernder Staat. Ich habe bisher keinen Beleg dafür gefunden dass das Mandat für die Zone C im WJL nicht mehr gültig ist.

Hier möchte ich darauf hinweisen daß viele Europäische Staaten das Glück hatten genug Zeit zur Expansion zu haben von ihrer Gründung bis zum Inkrafttreten der UN Charta am 24,10,1945. Israel hat diese Chance um 3 Jahre verpasst.

Israelische Sicherheitsanliegen

Das WJL ist aus militärisch – strategischer Sicht wichtig da es ein wenig strategische Tiefe und einen Bergrücken nach Osten bietet. Feinde können abgefangen werden, ehe sie an die Ballungsräume Tel Aviv und Jerusalem herankommen.
Allerdings wird es wegen der Bevölkerung auch als problematisch angesehen.
Ende 1967 lebten 1.25 Mill. Araber in allen besetzten Gebieten und es gab 300.000 Israelische Araber. Heute leben um die 4.7 Mill. Araber im WJL und im Gaza Streifen zusammen, dazu kommen noch 1.75 Mill Israelische Araber. Die Zahlen haben sich also vervier- bis versechsfacht.
Ebenso wie der Sinai eine demilitarisierte Zone ist, so sollen auch diese Gebiete demilitarisiert sein.


Quellen:


What Occupation? Efraim Karsh http://www.aish.com/jw/me/48898917.html

Why Israel Is Free to Set Its Own Borders Michael Krauss & J. Peter Pham
http://www.jmu.edu/nelsoninstitute/Israel's%20Borders%20(Commentary%202006-Krauss&%20Pham).pdf

Extracts from "Israel and Palestine - Assault on the Law of Nations" by Julius Stone http://www.strateias.org/international_law.pdf


http://en.wikipedia.org/wiki/Israeli_settlement

Donnerstag, 24. April 2014

Der internationale Gerichtshof zum Bau der Absperranlage


 
Oft und gerne wird von Israelkritikern auf das Urteil zum Bau der Absperranlage des Internationalen Strafgerichtshofes von Den Haag verwiesen. Ich habe mir die Mühe gemacht das Urteil durchzulesen. Es handelt sich aber garnicht um ein Urteil. Das Gericht wurde von der UN Generalversammlung gebeten ein Gutachten zu erstellen, nicht mal eine Empfehlung, die die Generalversammlung dann an den Sicherheitsrat weiterleiten könnte.
Erstmal geht es in dem Gutachten um die Zuständigkeit des Gerichts. Diese wird mit der Übernahme der Mandatsträgerschaft vom Völkerbund durch die UN begründet und in der Verabschiedung der Resolution 181, des Teilungsvorschlages von 1947. An anderer Stelle argumentiert das Gericht daß mit der Annahme jener Resolution das Mandat beendet wurde. Diese Resolution wurde jedoch von den Arabern abgelehnt und daher nie implementiert. Wenn nun das Mandat als beendet angesehen wird stellt sich die Frage nach der Zuständigkeit des Gerichts, denn auf einen nicht ausgeführten Vorschlag kann man sich nicht stützen.
Danach legt das Gericht fest worüber es eigendlich richten soll:"... considers that it is not called upon to examine the legal consequences arising from the construction of those parts of the wall which are on the territory of Israel itself." Es geht also nur um die Teile der Absperranlage die jenseits der Grünen Linie gebaut wurden und nicht um die Absperranlage als solches. Die so entstehende Fläche macht etwa 8,5% oder 480 QKm aus.
Das Gericht erklärt daß es als Bezeichnung wall = Mauer und nicht fence = Zaun oder barrier = Barriere gewählt hat weil diese nicht genauer sind. Ich halte Barriere oder im Deutschen Absperranlage für korrekter da es sich nicht überall um eine Mauer handelt sondern es auch Abschnitte gibt die aus einem Zaun bestehen.
Nun stellt sich die Frage welchen Status das Gebiet jenseits der Grünen Linie hat.
In einer kurzen historischen Analyse ist von einem Palästina die Rede welches Teil des Ottomanischen Reiches war. Das Palästina der Neuzeit entstand aber erst als Briten und Franzosen das Territorium des ehemaligen Ottomanischen Reiches unter sich aufteilten und dabei auch Libanon, Syrien den Irak und Jordanien erschufen. So stellt sich die Frage ob sich die damaligen Bewohner als Palästinenser oder nicht einfach als Araber verstanden. Anstatt den Namen Palästina zu verwenden sollte hier korrekterweise West Bank verwendet werden, denn als Palästina wurde das gesamte Mandatsgebiet ( heute Israel, Gaza Streifen, Westjordanland und Jordanien) bezeichnet. An anderer Stelle wird gar der Ausdruck Occupied Palestinian Territory benutzt.
Man kommt dann auf den Unabhängigkeitskrieg, die zwischen Jordanien und Israel vereinbarte Grüne Linie und den 6-tage Krieg zu sprechen. Das Gericht erinnert an die Resolution 2625 derzufolge: “No territorial acquisition resulting from the threat or use of force shall be recognized as legal.”
Israel wies darauf hin daß dies auch auf die Okkupation des Westjordanlandes 1948 durch Jordanien zutrifft. Ob es sich um besetztes Jordanisches, oder um noch nicht verteiltes, umstrittenes Mandatsgebiet handelt wirkt sich auf die Gültigkeit der 4ten Genfer Konvention aus.
Laut Artikel 2 dieser Konvention bezieht sie sich auf "occupation of the territory of a High Contracting Party" was in diesem Fall anfechtbar wäre. Das Gericht verweist aber auf den ersten Absatz wo folgendes steht: "... the present Convention shall apply to all cases of declared war or of any other armed conflict which may arise between two or more of the High Contracting Parties ..."
Die Intention dieser Konvention ist es Spielregeln für den Umgang mit Zivilpersonen festzulegen die unter einer Besatzungsmacht leben und das ist gut so. Dabei hat man sich bemüht zwischen den Interessen beider Seiten abzuwägen.
Israel rechtfertigt den Bau der Absperranlage mit dem Recht auf Selbstverteidigung laut Artikel 51 der UN Charta. Das Gericht dazu: "...the Court notes, recognizes the existence of an inherent right of self-defence in the case of armed attack by one State against another State. However, Israel does not claim that the attacks against it are imputable to a foreign State. The Court also notes that Israel exercises control in the Occupied Palestinian Territory and that, as Israel itself states, the threat which it regards as justifying the construction of the wall originates within, and not outside, that territory."
In Artikel 51 wird das Recht auf Selbstverteidigung aber nicht auf den klassischen Fall eines Krieges zwischen zwei Staaten begrenzt. Ausserdem bezieht sich diese Aussage auf die Existenz der gesamten Absperranlage und darum geht es ja in diesem Gutachten nicht. Daß trifft auch für den kurz darauf folgenden Satz zu: "Israel cannot rely on a right of self-defence or on a state of necessity in order to preclude the wrongfulness of the construction of the wall."
Wenn es um die 4te Genfer Konvention geht spielt es also für das Gericht keine Rolle ob Staat oder nicht, wenn es um das Recht auf Selbstverteidigung geht, dann doch.
Israel hat unter anderem eine Konvention zum Zivilrecht unterzeichnet.
Es wird auf Artikel 12, Absatz 1 dieser Konvention hingewiesen die Bewegungsfreiheit garantieren soll. Einige Absätze vorher wird aber darauf hingewiesen daß es fraglich ist ob diese Konvention auch für das Westjordanland gelten kann.
Unter anderem wird daß Vorhandensein der Absperranlage mit der Behauptung eines erschwerten Zugangs zu Wasser in Verbindung gebracht. Dies wäre aber nur relevant wenn auf dem Gebiet zwischen Grüner Linie und Absperranlage Brunnenbohrungen existieren würden zu denen Palästinenser keinen Zugang haben. Dazu ist zu sagen daß die Palästinenser Heute schon mehr Wasser bekommen als im Endstadium der Osloer Verträge vorgesehen war. Siehe dazu meinen Beitrag zum Thema Wasserverteilung.
Auch der freie Zugang zu den Heiligen Stätten wird angesprochen, doch wieder stellt sich die Frage nach der Relevanz. Es bestehen wohl Zugangsbeschränkungen für Palästinenser zum Tempelberg die mit dem Erhalt von Ruhe und Ordnung begründet werden, doch hat auch dies nichts mit der Absperranlage zu tun.
Ganz ohne Kritik an Israel kann es bei diesem Thema nicht zugehen. Es hat dem Gericht versichert daß der Bau der Absperranlage nicht als Annektion verstanden werden soll und nur eine temporäre Maßnahme darstellt. Mit ihrem Bau wurde 2002 begonnen. Es ist schwer nachvollziehbar daß man soviel Zeit in eine, von vorneherein temporäre Maßnahme, zu investieren bereit ist.
Nun zu den beiden, meiner Meinung nach, doch relevanten Elementen.
Das ist zum einen der Verweis auf das in der Charta der Vereinten Nationen verankerte Recht der Völker auf Selbstbestimmung. Hier stellt sich die Frage wer oder wie festgelegt werden soll wer ein Volk ist. Sind Palästinensische Beduinen Palästinensischen Fellachen ähnlicher als Jordanischen Beduinen? Müßte Belgien dann nicht zerfallen, was macht man dann mit der Provinz Quebec und den Russen in der Ukraine? Ich finde es ausreichend wenn man in den Palästinensern eine Schicksalsgemeinschaft sieht deren Interessen man nicht ignorieren kann wenn man gerecht sein will.
Absatz 6 des Artikels 49 der 4ten Genfer Konvention ist relevant, denn er bezieht sich auf den Transfer eigener Bevölkerung in besetztes Gebiet. In dem Absatz werden die Worte "deport or transfer" benutzt. Dies ist hier aber nicht der Fall, da all jene Israelis die kommen es freiwillig tun. Und dies ist der Kern des Problems: laut Resolution 242 soll der Grenzverlauf durch Verhandlungen festgelegt werden. Dies passiert aber nicht mit dem ehemaligen Kriegsgegner Jordanien, sondern mit einer sich bildenden Vertretung der Palästinenser. Von 1967 bis 1993, der Unterzeichnung der Osloer Verträge, gab es keinen Verhandlungspartner. Es ist unrealistisch zu erwarten daß die eine Seite 26 Jahre und länger regungslos wartet bis die andere Seite verhandlungsbereit ist. In der Zwischenzeit haben sich in der Nähe der beiden Ballungsräume Tel Aviv und Jerusalem Jüdische Ortschaften und Stadtteile von Jerusalem gebildet. In Jerusalem ging es darum eine Jüdische Dominanz in der Stadt wiederherzustellen, eine erneute Teilung der Stadt zu verunmöglichen und sie nach Osten hin abzusichern - was vorher nicht der Fall war. Nun wird die Absperranlage so angelegt daß sie möglichst viele dieser zwischenzeitlich entstandenen Ortschaften und Stadtteile umschließen soll. Man kann den konkreten Verlauf der Absperranlage durchaus kritisieren, wenn sie Palästinensische Bauern von ihren Feldern trennt und es mit dem Internationalen Recht nicht so genau nimmt, man darf dabei aber die Vorgeschichte und die Realitäten nicht vergessen.
 

Dienstag, 11. Juni 2013

Staatsland - Land eines Palästinenserstaates?

 Staatsland - Land eines Palästinenserstaates?

Aktualisiert am 4.6.26 

Im Westjordanland gilt immernoch daß Ottomanische Bodenrecht - weder die Briten, die Jordanier noch wir Israelis haben es je ausser Kraft gesetzt.
Seinerzeit gehörte alles Land was nicht in Privatbesitz war dem Sultan. Es konnte gepachtet werden, Steuern wurden in Relation zum Ertrag bezahlt. Wenn ein Pächter es 3 Jahre in Folge nicht bebaut hatte fiel es an den Sultan zurück und wurde was man Heute Staatsland nennt. Damit sollte sichergestellt werden daß das Land bebaut wird und die Steuereinnahmen des Sultans erhalten bleiben. Der Sultan war also der Souverän. Dann waren es die Briten durch Erhalt des Mandats, dann die Jordanier - wenn man deren Erwerb der Bodens durch eine Kriegerische Handlung akzeptiert und nun sind wir Israelis der Souverän. Im Unterschied zu den Jordaniern haben wir das Gebiet durch einen Selbstverteidigungskrieg in unsere Hände gebracht - daß Internationale Recht macht da einen Unterschied. Merke, die Palästinenser waren nie der Souverän da es bis Heute noch keinen Palästinensischen Staat gab.


 Bild A: Israelische Siedlung oder Palästinensischer Ort?
Antwort unter Bild B

  In Zone A und B, die 38% der Fläche ausmachen und wo etwa 90% der Palästinenser wohnen, darf man als Israeli nicht rein – folgerichtig finden sich dort keine Siedlungen. Bleibt die Zone C mit 62% Anteil, die auch von Palästinensern genutzte Landwirtschaftliche Flächen enthalten kann. Allerdings ist nicht jeder Quadratmeter der Zone C fruchtbares Ackerland. Das gesamte Westjordanland ist 5640 Km² groß aber davon sind nur 980 Km² Anbaufläche (laut CIA Handbook). Die meisten Flächen sind entweder Hügelland oder Halbwüste wo Schafe und Ziegen weiden.

In den Wadis ist die Erdschicht dicker, oben auf den Hügeln ist sie viel dünner – sie sind also für die Landwirtschaft ungeeignet. Diesen Umstand machte man sich für den Siedlungsbau zunutze und daher sind Siedlungen immer in Zone C auf ebendiesen Hügelkuppen und nicht, oder nicht in erster Linie um von oben herab die da unten zu kontrollieren.


Bild B: Israelische Siedlung oder Palästinensischer Ort? 

Bild A zeigt das Palästinensische Azaria, hier sieht man Maale Adummim

  Es gab Fälle wo Siedler in Eigeninitiative auf Palästinensischem Privatland bauten. Die Betroffenen haben aber das Recht vor dem Obersten Israelischen Gerichtshof zu klagen. Manchmal ist der eindeutige Beweis der Eigentumsrechte problematisch, es wurden aber Siedlungen geräumt die auf Böden errichtet wurden die nachweislich Privatland in Arabischem Besitz waren. So z.B. die Entscheidung zum Aussenposten von Migron.