Montag, 25. Mai 2026


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Inhaltsverzeichnis

 

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Mai 2026        Völkerrecht, wie versucht wird die ganze Welt über einen Kamm zu scheren. 
 
Jun 2025        Objektives israelisches Medium?
 
Jun 2025        Wenn ein Land sich auf einen Krieg vorbereitet hat 
 
Okt 2023        Zum Massaker
 
Aug 2022        Tipps aus der Wüste
 
Aug 2022        Apartheidsstraßen im WestJordanLand?
 
Jul 2022          Wahlen 2022, Version 4.0
 
 Jul 2022          Empfehlenswerte Quellen, Version 2.0

Sep 2021        Israelische Impressionen
 
Aug 2021        Wo die Uhren anders gehen, Kalender und Feiertage
 
Aug 2021        Ein Phänomen Namens E1 

Jul 2021          Westjordanland - jüdisches Erbe oder palästinensische Scholle?

Jul 2020          Zur Schulbuchdiskussion
 
Sep 2018        Vor der eigenen Haustüre - Khan al-Ahmar
Apr 2018         Narrative
Nov 2017          Bemerkungen zum Tempelberg (Ver.2.0)
Feb 2017         Wohneinheiten und Aussenposten
Mai 2016         Kolonialisten - im Ernst?
 
Aug 2015         Meine Siedlung

Jul 2014           Gaza Karussell
 
Apr 2014         Der Internationale Gerichtshof zum Bau der Absperranlage
 
Mär 2014         Zum Thema Wasser
 
Jan 2014         Zum Thema Apartheid
 
Nov 2013         Zum Thema Beschneidung
 
Nov 2013         Maale Adumim in der You Tube
 
Jun 2013         Thema Staatsland
 
Mär 2013         Zum EU Jahresbericht zur Lage in Jerusalem von 2012

  

Völkerrecht, oder wie versucht wird die ganze Welt über einen Kamm zu scheren.


Oft wird im Forum auf das Völkerrecht verwiesen, so als sei es in Stein gemeißelt und allgemeingültig. Ist es dass aber?

Wichtigste positivrechtliche Rechtsquellen des Völkerrechts sind die Charta der Vereinten Nationen … Der wesentliche Unterschied zwischen dem Völkerrecht und dem innerstaatlichen Recht besteht im Fehlen eines kompakten Kodex, eines zentralen Gesetzgebungsorgans, einer umfassenden, hierarchisch strukturierten Gerichtsbarkeit und einer allzeit verfügbaren Exekutivgewalt zur gleichförmigen Durchsetzung völkerrechtlicher Grundsätze. Das klassische Völkerrecht wird den Staaten nicht oktroyiert, sondern stellt eine Koordinationsordnung zwischen ihnen dar. … In den letzten Jahrzehnten gibt es Entwicklungen hin zu einer zentralen Rechtsetzung im Völkerrecht. … und sich dem sogenannten zwingenden Recht, dem ius cogens, zu nähern … wird teilweise kritisch, teilweise gar skeptisch gesehen, weil es nicht der Konzeption des Sicherheitsrates als Exekutivorgan entspricht, der sich mit der Lösung einzelner Konflikte beschäftigen und nicht als „Weltgesetzgeber“ auftreten soll.

https://de.wikipedia.org/wiki/V%C3%B6lkerrecht

Nicht viel mehr als eine Koordinationsordnung zwischen Staaten also.

Wenn Juristen in einer ruhigen Ecke der Welt versuchen Ordnung in Kriege woanders auf der Welt zu bringen, bin ich schonmal ziemlich skeptisch. So findet sich im Völkerrecht ein Bezug auf Zivilopfer – deren Zahl angemessen sein darf – aber ohne Verhältnisangabe.

"Collateral damage" is a term for any incidental and undesired death, injury or other damage inflicted, especially on civilians

International Humanitarian Law and the Rome Statute: Military necessity, along with distinction and proportionality, … , are three important principles of international humanitarian law, governing the legal use of force in an armed conflict. Offensives causing collateral damage are not automatically classed as a war crimes. They are war crimes when the objective is excessively or solely collateral damage.

https://en.wikipedia.org/wiki/Collateral_damage#International_humanitarian_law

Wieviel ist Unverhältnismäßig? Dazu äussert sich weder das Internationale Recht, noch das Rom Statut. Prinzipien statt konkreter Zahlenverhältnisse. Solche Unterlassungen ermöglichen es das Völkerrecht als politische Waffe einzusetzen.

Paragraphen des Völkerrechts sind nicht nötig um zu der Einsicht zu gelangen dass Krieg immer schlecht ist. Er schafft großes Durcheinander bei dem Unschuldige getötet und Sachwerte beschädigt werden. Deshalb aber bei der allgemeinen Verurteilung des Krieges stehenzubleiben und daher nur auf Verhandlungen und scharf formulierte Protestnoten zu setzen ist mir zu einfach. Das mag funktionieren wenn der Gegner die gleichen westlichen Werte teilt, was aber wenn es sich um eine Theokratie handelt wie beim Iran, oder um eine Terrororganisation die einen ganzen Landstrich beherrscht wie im Falle der Hamas mit dem Gazastreifen? Wenn jemand nicht das Wohl der Allgemeinheit voranstellt, oder gar nach den idealen der extremen Auslegung einer bestimmten Religion tickt?

Da auf UN Organisationen oder gar Truppen zu verweisen ist naiv.

Die UNEF ist 1967 aus dem Sinai abgezogen, die UNDOF 2013 aus Syrien, die UNIFIL im Libanon konnte nicht verhindern das sich die Hisbollah direkt am Grenzzaun breitmachte und es fällt mir schwer zu glauben dass die UNWRA die Hamas mit dem Verweis auf die einzuhaltende Neutralität daran hindern konnte ihre Einrichtungen zu nutzen. Diese Organe haben die Eigenheit die Krisengebiete zu verlassen sobald es brenzlig wird. UN Resolutionen sind daher eigentlich nicht viel mehr als ein Appell an Anstand und Emphatie, denn Staaten handeln letztendlich nach eigenen Interessen.

Angewendet wird dieses Völkerrecht von der UN und dem IGH auf die Lage im WestJordanLand. Was dabei herauskommt ist bemerkenswert unausgewogen.

Wenn von Recht die Rede ist wäre eigentlich zu erwarten dass erstmal alle Aspekte gesichtet werden und dann abgewogen wird. Das passiert in diesem Fall aber nicht. Da stützt man sich auf einen einzigen Artikel der Vierten Genfer Konvention und blendet alle anderen Aspekte aus.

Der besagt dass man die eigene Bevölkerung nicht in eroberte Gebiete transferieren darf. (Art.49)

Und was sind die anderen Aspekte?

Man kann das WJL als noch nicht verteiltes Mandatsgebiet sehen, dann würde die Balfour Deklaration greifen, die Bestandteil des Völkerbundsmandates ist. Die Deklaration besagt das Juden sich überall dort ansiedeln dürfen wo sie die sich dort bereits Befindlichen nicht stören. Jordanien, das Teil des Mandatsgebiets war und 77% der Fläche ausmachte, wurde von den Briten abgetrennt. Das Siedlungsgebiet wurde also von Anfang an erheblich eingeschränkt.

Ein anderer Aspekt ist dass in den ersten 10 Jahren das WJL von der sozialdemokratischen Regierung freigehalten wurde. Die Palästinenser brauchten aber 23 Jahre bis sie überhaupt bereit waren zu verhandeln. Dabei ist das WJL nicht irgendein abgelegenes Gebiet irgendwo hinter den Bergen, es grenzt direkt an den Ballungsraum von Tel Aviv und die Grüne Linie verläuft mitten durch Jerusalem. Man stelle sich vor das Zentrum von Berlin bliebe nach dem Fall der Mauer unangetastet weil noch juristische Fragen mit der ehemaligen DDR Regierung zu klären wären.

Und warum wird ein Gebietstausch wie ein Sakrileg angesehen? Das WJL ist 5640 Km² groß und die Fläche aller Siedlungen macht knapp 10% davon aus. Wenn man Israel und das WJL als ehemaliges Mandatsgebiet sieht, könnte man es als eine nachträgliche Umverteilung zwecks Anpassung an städtebauliche Wachstumsprozesse sehen.

An seiner Südwestecke gibt es auf israelischer Seite ein recht dünnbesiedeltes Gebiet (nein, keine Wüste die hinterhältige Zionisten den arglosen Palästinensern zuschachern wollen), ein solcher Gebietstausch wäre also garnicht so unrealistisch.

Ich kenne kein anderes Beispiel in der Weltpolitik wo wieder und wieder gefordert wird den Zustand von vor mehreren Jahrzehnten wiederherzustellen weil man meint ein zweigeteilter, feindlich gesinnter Zwergstaat, mitten in einem Kleinstaat, sei der Garant für einen Frieden. Weder bei der West-Sahara noch bei Nordzypern.

Und was wären die Folgen?

700.000 Israelis müssten umziehen. Der für uns Juden heiligste Wallfahrtsort, die Klagemauer, würde zu palästinensischem Staatsgebiet werden weil er ein paar hundert Meter hinter der geheiligten Grünen Linie liegt. Dasselbe gilt für das mehrere Jahrhunderte alte jüdische Viertel der Altstadt und den noch älteren, weltweit größten jüdischen Friedhof.

Sind Palästinenser etwa nicht in der Lage solche Stätten von Andersgläubigen zu verwalten?

Nein, ich behaupte sie sind dazu, derzeit zumindest, nicht in der Lage. Siehe wie es dem Josefsgrab ergangen ist.

"Seit dem 12. Dezember 1995 gehört Nablus zum palästinensischen Autonomiegebiet. Im Interimsabkommen ... wurde vereinbart, dass das Josefsgrab eine israelische Enklave bleibt. ... Oktober 2000, dem Vorabend vom Jom Kippur, wurde das Grab ... verwüstet. 2002 ebenfalls am Versöhnungstag fast völlig zerstört ... Oktober 2015 steckte eine Gruppe von etwa 100 Palästinensern die Grabstätte in Brand und beschädigte sie dadurch schwer. März 2019 ... zwei Palästinenser, als sie aus ihrem Fahrzeug Sprengsätze ... geworfen hatten. April 2022 ... den Grabstein zertrümmert und einen Brand gelegt."
https://de.wikipedia.org/wiki/Josefs_Grab

Korrekturen sind also ohnehin nötig.

Was ist das für eine Auslegung des Völkerrechts durch UN und IGH ist das, die all dies ignoriert und wenn dadurch Schuppen die vor 50 Jahren noch nicht standen legitim werden, aber die Räumung eines 2500 Jahre alten Heiligen Stätte unausgesprochen gefordert wird?

Quellen für das Völkerrecht:

http://en.wikisource.org/wiki/International_Covenant_on_Civil_and_Political_Rights

Haager Landkriegsordnung 1907

https://www.1000dokumente.de/Dokumente/Haager_Landkriegsordnung

Genfer Konventionen

http://en.wikipedia.org/wiki/Geneva_Conventions

Vierte Genfer Konvention

https://ihl-databases.icrc.org/en/ihl-treaties/gciv-1949

UN Charta

https://www.un.org/en/about-us/un-charter/full-text